1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen,
die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von Moonshine Limousinensercice GmbH , nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
2. Zustandekommen eines Vertrages
Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und Bestätigt den Vertrag per Telefon, e-mail oder unterschrieben zurück ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang des Telefons, per e-mail oder unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Zeitnah zum Reservierungstermin wird die Rechnung an den Mieter gesandt.
3. Beförderung
Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrzwecken (ohne Fahrer) vermietet.
(Ausnahme Hummer H2 für Selbstfahrer,9 Sitzer Van,Cadillac DeVille Cabrio & US Policecar)
Der Auftaggeber verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die
gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen !
Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht,
die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann.
Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen.
Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs.
Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt nicht der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf
Entschädigung.
Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder
ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich,
wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet.
Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist.
Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges
keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar,
sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen.
Stark alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen !
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen zuwiderhandeln führt zu einer Entschädigungspauschale von 50,00€.
Ferner ist es nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke
in der Limousine zu konsumieren. Für das Verzehren eigener Getränke oder Speisen in der Limousine wird ein Korkgeld in Höhe von 150,00€ und im Partybus von 200€ berechnet.
Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache.
Nicht bei Buchung angemeldete Haustiere werden nicht befördert.
Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit
Saugnäpfen (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden.
4. Verzögerungen
Die Höchstgeschwindigkeiten der Limousinen mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und
mit Blumenschmuck 50 km/h.
Höchstgeschwindigkeite des der Partybusse 80km/h.
Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und
die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine.
Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen
den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen
auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.
Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt.
Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.
5. Preise
Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers.
Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage. Es sei denn, es wurde ein Pauschalpreis/ Paketpreis angeboten.
Im Fahrpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer und die Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen sind nicht im Fahrpreis enthalten.
Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt.
Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung.
Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu
verlangen.
In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten.
Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art
anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste,
diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind eine Woche vor Fahrtantritt auf das angegebene Konto zu leisten. Anzahlung nach Vereinbarung und Event.Preisvereinbarungen sind inkl. aller vereinbarten zu fahrenden Kilometer (basiert auf ungefährer Fahrstreckenangabe), Fahrer, Fahrerspesen im Inland, An- und Abfahrt, Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung.Nicht enthalten sind: Eintritte, Park- &
Fährkosten sowie Straßengebühren.Sonderkonditionen für Langzeitmieter, Agenturen/Vermittler, Dauerkunden. Bei verspäten Zahlungseingängen können wir die Verfügbarkeit des Fahrzeugs nicht garantieren und behalten uns das Recht vor auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen.
7. Vertragsstornierung/ Widerruf
Ein Wiederruf ist ausgeschlossen
Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden. Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier ( 4 ) Wochen vor Mietbeginn 25% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu zwei ( 2 ) Wochen vor Mietbeginn:
40% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu sieben ( 7) Tagen vor Mietbeginn:
80% des vereinbarten Mietpreises
Bei später eingehenden Stornierungen (ab 7 Tage vor Fahrtbegin) und bei Nichtantritt der Fahrt wird
der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns.
Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt
es auf den Eingang beim Auftragnehmer an.
Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen
Die Stornierung ist zu richten an:
Moonshine Limousinenservice, Oranienstraße 25, D-57271 Hilchenbach, E- Mail: anfrage@limos-mieten.de
8. Rücktritt
Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse, unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht
der Verantwortlichen bei Moonshine Limousinenservice GmbH nicht gewährleisten, unmöglich wird
oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet sind.
Der Auftraggeber ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer mehr als 60 min. verspätet an der vertraglich vereinbarten Startadresse eintrifft.
9. Haftung des Auftraggebers
Blumen und Girlandenschmuck darf nur mittels “Saugnäpfen”
am Fahrzeug angebracht werden.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befestigungsarten, herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung
des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder
dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die entstandenen Schäden:
Lackschäden:
– durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel usw) – durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
– Karosserieschäden:
– durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
– durch das Draufstellen oder Draufsetzen von Personen
– durch das Anlehnen mit schweren Gegenständen, Körperteilen Inventarschäden:
– durch das Beschädigen von Bar und Haltern
– durch das Beschädigen von Polstern, Anbauteilen und Innenverkleidung – durch das falsche Betätigen von elektrischen Bauteilen
– durch zu starkes Anstossen von Kristallgläsern
Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten
in Höhe von 500,- € fällig.
Desweiteren können Folgekosten durch Fahrtenausfall bzw. erhöhter Reinigungsaufwand durch Verunreinigung durch Konfettipistolen / Konfettibonbons oder Ähnliches, sowie Erbrechen entstehen.
Entstandene Aussenreinigungsarbeiten, die auf den Auftraggeber oder dessen Fahrgäste zurückzuführen sind werden mit bis zu 100,00€ berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt..
10. Haftung des Auftragnehmers
Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges durch technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser, Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf
die Erstattung des bezahlten Fahrpreises sofern er nicht ein Ersatzfahrzeug bei einem technischen Defekt stellen kann.
Der Auftragnehmer kann des weiteren nicht für die folgenden
Ereignisse haftbar gemacht werden:
– Organisation eines Ersatzfahrzeuges
– Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge
– Schadenersatz für entgangene Fahrten oder “Fahrfreuden”
– Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck
Ab Windstärke 12 (120 km/h und mehr), auch in Böen, sowie bei Schneefall wird das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt.
Der Auftraggeber muß sich dann selbst um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur,
wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Personentransport stehen.
Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,00 € je Ereignis und geschädigte Person begrenzt.
10.2 Haftung liegengebliebener Gegenstände
Für vergessene Kleidung, Taschen und Handys übernehmen wir keine Haftung.
Fundstücke werden bei uns aufbewahrt und können nach terminlicher Rücksprache abgeholt werden.
Wir bitten um Verständnis, das wir die Fundstücke nicht verschicken.
11. Fotorechte
Vereinzelt werden Fotos vor oder nach der Fahrt gemacht.
Der Kunden erklärt sich mit der Veröffentlichung auf unserer Website sowie Facebook einverstanden.
Die Fotos stehen allen Kunden kostenlos zum Download zur Verfügung. Der Kunde kann jederzeit der Veröffentlichung widersprechen und diese schriftlich an anfrage@limos-mieten.de
12. Versicherungsschutz
Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes Bus und
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen
nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen.
13. Kooperationspartner / Paketpreise
Die Preise für OX VIP Pakete sind mit allen Fahrzeugen gleich,es entstehen keine Ersatzansprüche des Kunden wenn die Fahrt mit einer anderen Limousine als gewünscht durchgeführt werden muss. Moonshine Limousinenservice kann keine Einlassgarantie geben. Stark alkoholisierte Personen wird ggf. der Eintritt verwehrt. Es entstehen keine Ersatzansprüche an den Kunden. Die Barauszahlung vom Freiverzehr ist
ausgeschlossen.
OX VIP Pakete sind nicht mit anderen Aktionen/ Nachlässen kombinierbar.
14. Gutscheine
Gutscheine sind wenn nicht anders auf dem Gutschein vermerkt maximal 3 Jahre ab Ausstellung bzw. Zahlungseingang gültig und verfallen nach dieser Zeit.
15. Gerichtsstand
Siegen
16. Teilunwirksamkeit
Falls ein oder mehrere vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n),
so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietwagen für Selbstfahrer Stand Januar 2019

I. Pflichten des Mieters
1. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
1.1) der Mietpreis richtet sich nach dem Angebot des Vermieters. Der Mietpreis einschließlich der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ist vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung zu Beginn
der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung an den Vermieter fällig.
1.2) Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf direktem
Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisung des Vermieters einzuholen. Beachtet der
Mieter diese Pflicht nicht, so errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Entfernung von 300 km pro Tag.
Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass der Schaden des Vermieters wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist bzw. eine geringere Wegstrecke gefahren wurde.
1.3) Der Vermieter kann weiteren Schadenersatz geltend machen, wenn der Mieter ohne seine Zustimmung
oder entgegen seiner Weisung gehandelt hat oder wenn er nachweist, dass der Mieter eine größere Wegstrecke gefahren ist.
1.4) Treibstoff geht, sofern nicht ausdrücklich anders lautend schriftlich vereinbart, zu Lasten des Mieters.
1.5) Stornierungsbedingungen
Bis zu 4 Wochen vor Anmietung wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Miettarifes
berechnet. Bis 2 Wochen vor Mietanfang 80%, ab zwei Wochen vor Mietantritt besteht der volle Anspruch
des Entgelts.
2. Vorauszahlung
Vor Übergabe des Fahrzeuges ist eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Endpreises zu
entrichten. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, eine V
bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit mindestens 3 Jahren gültig
ist.
Eine bloße Führerscheinverlusterklärung wird nicht akzeptiert. Zuverlässig ist im Notfall eine amtliche
Bestätigung, dass der Führerschein nicht entzogen wurde, sondern nur verloren ist. Diese Bescheinigung
muss über die gesamte Mietdauer gültig sein. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie
eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch
zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers. Vor Fahrzeugübergabe wird durch uns die Gültigkeit der
Fahrerlaubnis durch Einsicht des Führerscheines geprüft. Ist diese nicht gegeben, kann das Fahrzeug an
denjenigen Fahrer nicht übergeben werden. Der volle Anspruch des Entgelts bleibt in diesem Fall bestehen.
3.2) Obhuts- und Mitwirkungspflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften
und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und den Vermieter auf eventuell vorzunehmende Wartungsmaßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mieter erkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen.
3.3) Zulässige Nutzungszwecke
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, auf Geländeparkure bzw.
zu Testzwecken, zum gewerblichen Personen- oder Güterverkehr sowie zu sonstigen rechtswidrigen
Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Fahrten außerhalb
des Bundesgebietes sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Verstößt der Mieter gegen das Verbot, das Fahrzeug im Gelände einzusetzen bzw. ist das Fahrzeug bei Rückgabe übermäßig verschmutzt, ist der Vermieter berechtigt, neben den Reparaturkosten für Schäden eine pauschale Reinigungs- und Instandsetzungsgebühr ohne einen detaillierten Nachweis zu berechnen.
3.4) Anzeigepflicht bei Unfällen
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Spätestens bei Rückgabe des
Fahrzeugs hat der Mieter den Vermieter, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu
unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und
etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat
nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
3.5) Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die
Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters geschehen, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 0,5 Stunden überschritten, ist der
Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung gemäß Ziff. IV. dieser Bedingungen verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen und zwar in Höhe von einer
Fahrzeugstundenmiete ohne Anrechnung von zusätzlichen Freikilometern. Wird der Rückgabezeitpunkt um
mehr als 1,5 Stunden überschritten, beträgt die Höhe der Entschädigung einen Tagessatz ohne
Anrechnung von zusätzlichen Freikilometern.
4. Kündigung
Die Parteien dieses Mietvertrages können den Vertrag in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften kündigen. Der Vermieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der
Mieter mit einer Zahlung in Rückstand ist sowie aus sonstigen Gründen, die ein Festhalten am Vertrag für
den Vermieter unzumutbar machen. Dieses bezieht sich auch auf die Ablehnung von Personen als Kunden,
wenn nach subjektivem Eindruck Ansehen oder Sicherheit des Unternehmens oder die Unversehrtheit von
Betriebseigentum gefährdet erscheinen. 5. Zustellungs- und Abholservice
Dieser Service bedarf der vorherigen Absprache. Bei Nutzung dieses Services stellt der Vermieter dem
Mieter das Mietfahrzeug an einem von diesem gewünschten Ort bereit, soweit dieser nach Vorgaben der
StVO erreichbar ist, bzw. holt es ab. Hierfür berechnen er pro Zustellfahrt oder Abholung eine Servicegebühr. Die Gebühr für eine Zustellung oder Abholung ist abhängig von der Entfernung zur
Vermietstation und erfolgt nach Vereinbarung. Sofern der Vermieter den Mieter nicht antrifft, berechnet er
für jeden vergeblichen Versuch eine Verwaltungsgebühr. Neben einer normalen Rückgabe während der
Öffnungszeiten können auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort (z. B. Hotel) abgesprochen werden.
Hält sich der Mieter nicht an diese Absprachen, so verlängert sich der Mietvertrag, bis der Vermieter das
Fahrzeug wieder in Besitz hat zu den veröffentlichten Preisbedingungen.
II. Pflichten des Vermieters
1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst
Zubehör.
2. Versicherung
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB) wie folgt versichert:
2.1) Haftpflichtversicherung: Versicherungssumme 100 Mio. EUR, für Personenschäden auf je 8 Mio. EUR
begrenzt.
Dies beinhaltet die Teilkasko und nicht die Vollkasko!!! ----------->
2.2) Vollkaskoversicherung ( Optional-nicht im Mietpreis inbegriffen): Deckung
von Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen sowie Glas- und
Wildschäden gilt eine Selbstbeteiligung die Sie der Reservierungsbestätigung entnehmen können, wenn
dort nicht abweichend geregelt jedoch von 150,00 EUR.
Grundsätzlich besteht für das Fahrzeug lediglich eine Haftpflicht- sowie Teilkaskoversicherung. Im Übrigen
hat der Mieter für den angegeben Mietzeitraum die Möglichkeit, eine Vollkaskoversicherung mit einer
Selbstbeteiligung von 2.500,00 € für das Fahrzeug abzuschließen.
Die Vollkaskoversicherung muss spätestens zum Mietbeginn und vor Antritt der ersten Fahrt abgeschlossen worden sein. Rückwirkend ist kein Abschluss der Vollkaskoversicherung möglich!
Sollte der Mieter kein Vollkaskoversicherung wünschen, so Haftet der Mieter für alle Schäden die nicht von
der Haftpflicht und Teilkasko abgesichert sind mit seinen Privaten vermögen.
Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung,
Totalschaden, oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile.
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs.
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes
Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder
Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende
Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden und Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder
Überbeanspruchung des Fahrzeugs.
Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen gelten als
Unfallschäden, es sei denn, sie werden durch Verrutschen der Ladung verursacht.
Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das
Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind die Personen anzusehen, welche im Mietvertrag namentlich
benannt wurden (siehe Punkt 3.1).
2.3) Die Kontaktdaten des Versicherers liegen im Fahrzeug aus oder können bei Buchung erfragt werden.
3. Wartung
Die Wartung des Fahrzeuges außer der Wagenwäsche wird vom Vermieter nach Anmeldung durchgeführt.
Wird dem Mieter mitgeteilt, dass eine Wartung des Fahrzeuges erforderlich ist, so ist der Mieter verpflichtet,
dem Vermieter die Wartung zu gestatten und zu ermöglichen. Ist die Durchführung der Wartung für den
Vermieter aufgrund des Standorts des Fahrzeuges nicht möglich, so hat der Mieter die Wartung auf Weisung des Vermieters durchzuführen. In diesem Fall erstattet der Vermieter dem Mieter die nachgewiesenen Kosten.
4. Reparatur
Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von EUR
100,00 mit Rücksprache mit dem Vermieter, wegen größerer Reparaturen hingegen nur mit Zustimmung des Vermieters beauftragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach Ziff. IV dieser
Bestimmungen haftet.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung besteht, für von ihm verursachte Schäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
IV. Haftung des Mieters
1. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Drogen- oder
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder bei Nichtbeachtung der StVO unbeschränkt für alle entstandenen
Schäden am Fahrzeug oder den Verlust des Fahrzeuges einschl. Fahrzeugteilen und Zubehör, wobei der Fahrzeugschaden sich entweder nach den Reparaturkosten zzgl. evtl. Wertminderung oder maximal nach dem Wiederbeschaffungswert berechnet.
Weiter haftet der Mieter für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, anteilige Verwaltungskosten
sowie sonstige Kosten – soweit angefallen.
Im Übrigen haftet der Mieter unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung
zu einem verbotenen Zweck (I. Ziffer 3.c.), durch das Ladegut oder durch eine unsachgemäße Behandlung
des Fahrzeugs entstanden sind. Hat der Mieter sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (§142 StGB) oder
seine Pflichten gemäß Ziff. I. dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die
Verletzung hätte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles.
2. Bei den Mietausfallkosten zahlt der Mieter für jeden Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug dem
Vermieter nicht zur Verfügung steht, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von zwei Drittel der
vereinbarten Tagesmiete bzw. der zehnfachen Stundenmiete. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass
dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Der Mieter haftet für alle Verstöße, die er gegen die Bestimmungen im Kraftfahrzeugverkehr begeht.
4. Für Ordnungswidrigkeiten wie z.B. falsches Parken, Geschwindigkeitsverstöße u.ä. wird neben gefordeten Zahlung, pauschal eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 berechnet. Der Mieter ist in jedem Fall zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet.
5. Die Haftung des Mieters für von ihm verursachte Sach- und Personenschäden Dritter bleibt von
Vorstehendem unberührt. Der Mieter haftet auch für solche Schäden, die Dritten durch sein Verschulden verursacht entstehen und einen Haftpflichtversicherungsfall beim Vermieter begründen. Der Mieter stellt
den Vermieter von solchen Ansprüchen Dritter bis zu einem Betrag von EUR 1.000,- frei. Ein Anspruch des
Mieters gegenüber dem Vermieter, dass dieser bis zu dem Betrag von EUR 1.000,- Haftpflichtversicherungsleistungen in Anspruch nimmt, ist nicht begründet.
6. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
V. Fälligkeit und Verjährung
1. Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges an gerechnet.
2. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden die Schadensersatzansprüche des Vermieters
gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit zur Einsichtnahme in die amtlichen
Ermittlungsakten hatte. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall jedoch spätestens 6 Monate
nach Rückgabe des Fahrzeuges. Der Vermieter ist verpflichtet, sich unverzüglich und nachdrücklich um die
Akteneinsicht zu bemühen und den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich zu unterrichten.
VI. Gerichtsstand und dem Vertrag unterstehendes Recht
Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Deutschland und müssen entsprechend interpretiert
werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen
gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen
Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese
Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von uns aufgehoben werden.
Datenschutz
Zu unseren Grundsätzen gehört es, die Privatsphäre der Personen, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, unsere Internetseiten besuchen oder uns ihre Meinung mitteilen, zu respektieren. Unsere
Datenschutzbestimmungen ("Datenschutzbestimmungen") sind hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen.
Mit der Annahme dieser Bedingungen erklären Sie sich ausdrücklich mit der Verwendung und
Veröffentlichung Ihrer persönlich identifizierbaren und sonstigen Informationen einverstanden, wie in den Datenschutzbestimmungen beschrieben.
1. Persönliche Daten, die wir zwingend benötigen
Zur Angebotserstellung, bei Anfragen sowie bei Rückfragen, fragen wir Sie nach einigen persönlichen
Angaben. Abgefragt werden jeweils die Daten, die wir benötigen, um Ihnen die entsprechende Leistung zur
Verfügung zu stellen. Je nach Leistung wird erhoben: Anrede, Vor- und Nachname, Geburtsdatum,
postalische Adresse (Straße, PLZ, Ort, Land), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail, Führerscheindaten,
Ausweisdaten, Bankverbindung oder Kreditkartendetails. Wir benötigen diese Daten für jeden potentiellen
Fahrer während der Mietdauer.
2. Speicherung und Verwendung Ihrer notwendigen Daten
Zur Abwicklung Ihrer Bestellung speichern wir ihre Bestelldaten und senden Ihnen diese in einer
Bestätigungs-E-Mail zu. Die der Bestellung zugrunde liegenden AGB können Sie zudem jederzeit hier
einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht über das Internet zugänglich. Ihre
persönlichen Daten verwenden wir nur dazu, Ihnen die ausgewählte Leistung zur Verfügung zu stellen.
Dies beinhaltet auch die Weitergabe von zur Bearbeitung Ihrer Buchung notwendigen Daten an die
Leistungserbringer (Fahrername, etc.). Sollten Sie Ihre Zustimmung jedoch nicht geben, können wir Ihnen
die ausgewählte Leistung nicht zur Verfügung stellen.
3. Erweiterte Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung
Erteilen Sie Moonshine Limousinenservice GmbH darüber hinaus auch die Einwilligung, weitere freiwillige Daten zur individuellen
Information und Betreuung zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten, wird Moonshine LimousinenserviceGmbH Ihre persönlichen
Daten über den jeweiligen aktuellen Anlass hinaus speichern und Ihre Daten für diese Zwecke verwenden.
Einige Dienste von Moonshine Limousinenderce GmbH werden in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen angeboten. Um diesen
Partnerdienst anbieten zu können, ist es für uns notwendig, Ihre persönlichen Daten auch diesen
Partnerunternehmen mitzuteilen. Im Rahmen der Mietwagenreservierung übermitteln wir unseren Partnern
den Namen des Kunden sowie seine genauen Anmietdaten. Die Daten werden jedoch ausschließlich zur
Durchführung der jeweiligen Anwendung oder Leistung mit unserem Partner genutzt. Wenn Daten von
einem anderen Unternehmen als Moonshine Limousinenderce GmbH gesammelt und/oder verwaltet werden, informieren wir Sie
darüber.
4. Art der Datenauswertung
Moonshine Limousinenderce GmbH führt Analysen über das Verhalten der Nutzer auf den Moonshine Limousinenderce GmbH Seiten durch. Dies geschieht vor dem Hintergrund, unseren Service ständig verbessern
zu können. Diese Auswertungen sind nicht personenbezogen, sondern werden anonymisiert durchgeführt.
5. Verwendung von Cookies
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